für alle Wertpapiere, die angeschafft werden bevor die Abgeltungssteuer in Kraft tritt bleibt es bei der Steuerfreiheit späterer Veräußerungsgewinne. Dies bedeutet, dass alle Wertpapiere, die vor 2009 angeschafft werden, auch in Zukunft nach einem Jahr steuerfrei veräußert werden können. Dabei muss man folgendes beachten:
1. Der Abschluss eines Investmentsparvertrages ist kein Wertpapierkauf. Es sind nur die vor 2009 tatsächlich gekauften Fondsanteile geschützt.
2. Ausschüttende Investmentfonds werden einen deutlich geringeren Anstieg im Kurs-/Rücknahmepreis haben.
Die Ausschüttungen aus „alten“ Fonds sind nicht begünstigt, sondern nur der Anstieg im Kurs-/Rücknahmepreis. Daher sind thesaurierende Fonds zu bevorzugen.
3. Für Zertifikate gilt nur eine sehr eingeschränkte Schutzregelung. Es bleiben nur die Kursgewinne aus Zertifikaten komplett steuerbefreit, die vor dem 14. März 2007 angeschafft wurden. Wenn die Zertifikate nach dem 13. März 2007 gekaufen wurden, so müssen sie vor dem 1. Juli 2009 verkauft werden und zu diesem Zeitpunkt bereits seit einem Jahr im Depot liegen.
Haben Sie noch Fragen, rufen Sie uns an bzw. fragen Sie auch Ihren Steuerberater.
Beiträge abonnieren