Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts…

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und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde von Seiten des Deutschen Bundestages am 26. Juni 2008 beschlossen. Es handelt sich mithin um die größte GmbH-Rechtsreform seit mehr als 100 Jahren.

Entgegen den ursprünglichen Plänen liegt das erforderliche Stammkapital weiterhin bei 25.000,– Euro, es wurde also nicht auf 10.000,– Euro gesenkt.

Möglich sind allerdings GmbH-Gründungen bereits ohne bestimmtes Mindeskapital in Form der sog. haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft , die im Geschäftsverkehr deutlich als solche gekennzeichnet werden muß. Die Ausschüttung der Gewinne dieser neuen GmbH darf nicht in voller Höhe erfolgen. Dadurch wird ermöglicht, das Mindesstammkapital einer „normalen“ GmbH nach und nach zu erreichen.

Zur Vereinfachung der Gründung dieser Mini-GmbHs werden Musterprotokolle eingeführt. Somit ist dieses Verfahren einfacher, schneller und kostengünstiger. Der Gesellschaftsvertrag muss dennoch weiterhin notariell beurkundet werden.

Nach derzeitigem Stand soll das MoMiG Ende diesen Jahres in Kraft treten.

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