die eigenen vier Wände versilbern, mit dem zusätzlichen Geld den Lebensabend noch weiter versüßen und dennoch im Eigenheim wohnen bleiben??? Wie funktioniert das, ganz einfach, der Hauseigentümer verkauft sein Haus auf Leibrentenbasis. Er erhält vom Erwerber eine Rente und ein lebenslanges oder zeitlich befristetes Wohnrecht.
Der neue Eigentümer zahlt also statt eines Kaufpreises monatliche Beträge für das Gebäude und kann dafür bei Vertragsende – bei Tod der Wohnberechtigten oder festgeschriebenem Ende des Wohnrechtes – frei über das Haus verfügen. Die Höhe der Rente errechnet sich aus dem Verkehrswert des Hauses abzüglich der Nebenkosten von ca. 10 %. In die Kalkulation fließen weiterhin ein auch das Alter, das Geschlecht und der Familienstand des Verkäufers oder der Verkäuferin. Der Vertrag muß notariell beglaubigt werden.
Die Leibrente ist dabei über die Laufzeit nicht konstant, sondern wird an die Entwicklung der Inflationsrate gekoppelt. Insoweit entstehen keine Geldentwertungsrisiken.
Um Risiken zu minimieren muß dringend auf die Vertragsgestaltung geachtet werden. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, daß der Verkehrswert der Immobilie korrekt ermittelt wird, der verwendete Zinssatz für die Rente richtig errechnet und das durchschnittliche Sterbealter des Verkäufers/der Verkäuferin per aktueller Sterbetafel festgelegt wird. Sonst werden die Kosten für den Erwerber zu hoch.
Die Ausgestaltung der Leib- oder Zeitrente ist flexibel. Natürlich wird das Wohnrecht bei den Rentenzahlungen mit einem fiktiven Mietwert berücksichtigt, dieser schmälert sozusagen die Rente. Außerdem muss der „Alteigentümer“ häufig das Gebäude auch noch in Schuss halten.
Leib- oder Zeitrenten können auch mit Einmalzahlungen kombiniert werden. Häufig wird bei längeren Laufzeiten auch eine Indexierung vereinbart.
Einige Hypothekenbanken bieten hier auch schon verschiedene Produkte an.
Eine andere Möglichkeit ist die umgekehrte Hypothek. Hier schließt der Hauseigentümer mit einer Bank oder Versicherung einen Darlehensvertrag ab. Er nimmt auf seine Immobilie eine tilgungsfreie Hypothek auf und bekommt das Geld vom Geldgeber in monatlichen Raten ausgezahlt. Die Laufzeit ist unbegrenzt, dann nach der Entnahme der gesamten Summe entscheidet der Kunde, ob er die Darlehensschud zuzügl. der angefallenen Zinsen tilgt oder die Immobilie in das Eigentum des Geldgebers übergeht. Stirbt der Kreditnehmer, ohne vorher seine Rentenhypothek getilgt zu haben, können die Erben das Darlehen tilgen, oder die Bank verwertet das Objekt und zahlt den Hinterbliebenen die Differenz zwischen Verkaufserlös und Kreditschuld.
Das Prinzip ist nicht neu und existiert in anderen Länder schon sehr lange. Hierzuland sind allerdings die Angebot noch sehr rar. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen hier gerne weiter.