Das Eigenheim zahlt die Rente …

September 24, 2009 by

die eigenen vier Wände versilbern, mit dem zusätzlichen Geld den Lebensabend noch weiter versüßen und dennoch im Eigenheim wohnen bleiben??? Wie funktioniert das, ganz einfach, der Hauseigentümer verkauft sein Haus auf Leibrentenbasis. Er erhält vom Erwerber eine Rente und ein lebenslanges oder zeitlich befristetes Wohnrecht.

Der neue Eigentümer zahlt also statt eines Kaufpreises monatliche Beträge für das Gebäude und kann dafür bei Vertragsende – bei Tod der Wohnberechtigten oder festgeschriebenem Ende des Wohnrechtes – frei über das Haus verfügen. Die Höhe der Rente errechnet sich aus dem Verkehrswert des Hauses abzüglich der Nebenkosten von ca. 10 %. In die Kalkulation fließen weiterhin ein auch das Alter, das Geschlecht und der Familienstand des Verkäufers oder der Verkäuferin. Der Vertrag muß notariell beglaubigt werden.

Die Leibrente ist dabei über die Laufzeit nicht konstant, sondern wird an die Entwicklung der Inflationsrate gekoppelt. Insoweit entstehen keine Geldentwertungsrisiken.

Um Risiken zu minimieren muß dringend auf die Vertragsgestaltung geachtet werden. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, daß der Verkehrswert der Immobilie korrekt ermittelt wird, der verwendete Zinssatz für die Rente richtig errechnet und das durchschnittliche Sterbealter des Verkäufers/der Verkäuferin per aktueller Sterbetafel festgelegt wird. Sonst werden die Kosten für den Erwerber zu hoch.

Die Ausgestaltung der Leib- oder Zeitrente ist flexibel. Natürlich wird das Wohnrecht bei den Rentenzahlungen mit einem fiktiven Mietwert berücksichtigt, dieser schmälert sozusagen die Rente. Außerdem muss der „Alteigentümer“ häufig das Gebäude auch noch in Schuss halten.

Leib- oder Zeitrenten können auch mit Einmalzahlungen kombiniert werden. Häufig wird bei längeren Laufzeiten auch eine Indexierung vereinbart.

Einige Hypothekenbanken bieten hier auch schon verschiedene Produkte an.

Eine andere Möglichkeit ist die umgekehrte Hypothek. Hier schließt der Hauseigentümer mit einer Bank oder Versicherung einen Darlehensvertrag ab. Er nimmt auf seine Immobilie eine tilgungsfreie Hypothek auf und bekommt das Geld vom Geldgeber in monatlichen Raten ausgezahlt. Die Laufzeit ist unbegrenzt, dann nach der Entnahme der gesamten Summe entscheidet der Kunde, ob er die Darlehensschud zuzügl. der angefallenen Zinsen tilgt oder die Immobilie in das Eigentum des Geldgebers übergeht. Stirbt der Kreditnehmer, ohne vorher seine Rentenhypothek getilgt zu haben, können die Erben das Darlehen tilgen, oder die Bank verwertet das Objekt und zahlt den Hinterbliebenen die Differenz zwischen Verkaufserlös und Kreditschuld.

Das Prinzip ist nicht neu und existiert in anderen Länder schon sehr lange. Hierzuland sind allerdings die Angebot noch sehr rar. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen hier gerne weiter.

Kaufmännisches Unternehmenscoaching ….

Januar 9, 2009 by

ein mittlerweile für viele wichtiges Thema und jeder weiß, was sich dahinter verbirgt oder nicht?

Coaching

– gibt es für viele Bereiche und in unterschiedlichsten Formen (z. B. Rede- und Bewerbungstraining, Führungsaktivitäten, Existenzgründung und -Festigung u. v.m.).

– hat das Ziel, Stärken und Schwächen zu erkennen, positiv auszuwerten und das vorhandene Potenzial zu nutzen.

– entwickelt die eigenen Fähigkeiten und geschäftlichen Strategien weiter

– baut auf und nutzt Netzwerke und Kommunikationstechniken etc. …….

Wir sind „kaufmännisch“ geprägte Coach, die Ihnen nicht nur den Start in die Selbständigkeit erleichtern, sondern auch Ihre eigene Existenz zum Wohle aller unterstützen.

Entwickeln und erweitern Sie mit uns, Begeisterung und Ehrgeiz, sich auch mit Zahlen und Bankverhandlungen auseinanderzusetzen, um den Rücken für Ihre Kunden/Mandanten oder Patienten frei zu haben.

Kaufmännisches Unternehmenscoaching ist preiswerter als geschäftlicher Mißerfolg.

Wir beraten Sie auch gerne über öffentliche Fördermöglichkeiten in diesem Bereich. Sprechen Sie uns an.

Die Krise bietet Chancen ….

November 8, 2008 by

wird’s besser, wird’s schlechter …. diese Frage stellt man sich täglich. Die Finanzkrise hat vieles verändert, auch das Vertrauen in einige Institutionen in Frage gestellt. Zukunftsangst ist in diesen Zeiten verständlich. Banken stehen auf der Kippe und benötigen Milliarden Euro vom Staat. Welche Firmen und Versicherungen wird es darüber hinaus noch treffen.

Gemach, gemach … läßt sich darauf nur antworten. Die Lage ist schlecht, doch für allzu großen Pessimismus gibt es gerade im Vertrieb keinen Grund. Natürlich sind die Menschen verunsichert durch all die Krisenmeldungen. Doch inzwischen dürften wir davon ausgehen, daß das Allerschlimmste für die Banken abgewendet werden konnte. Für die Finanzbranche bedeutet dies zwar, sie wird schrumpfen. Doch die Frontarbeiter, ob nun Vertreter, Makler oder Berater, müssen sich viel weniger Sorgen um ihre Arbeit machen. Sie werden gebraucht, viel mehr noch als bisher: Von den Finanzunternehmen, aber noch mehr von den Menschen.

Denn die Deutschen kümmern sich eben zu wenig um ihr Vermögen und ihre Absicherung. Die meisten Menschen verstehen diese spezielle Finanzsprache kaum und nehmen gerne Spezialistenrat in Anspruch. Diese Einstellung hat sich durch die Finanzkriste nicht wesentlich verändert. Dennoch dürfte mit Sicherheit  dieses Jahr einen dauerhaften Einfluss in die Entscheidungen ausüben. Die Menschen werden sich wieder auf Bewährtes besinnen, auf Produkte und Personen, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben. Eben auf das, was sie verstehen und auf diejenigen, denen sie vertrauen.

Schließlich werden wir alle älter und somit steigt auch der Absicherungsbedarf ……

Geldwäschegesetz und Vertrieb von geschlossenen Fonds…..

November 8, 2008 by

Das Geldwäschegesetz erfaßt nun auch geschlossene Fonds. Am 21.8.2008 ist das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber jetzt die 3. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und insbesondere das Geldwäschegesetz (GWG) umfassend modifiziert. Es wurde der Kreis der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten erweitert.

Für geschlossene Fonds ist somit neuerdings auch der Anwendungsbereich eröffnet worden, d. h. es sind u. a. auch die Treuhandgesellschaften dem GWG mitverpflichtet.

Die Treuhandgesellschaft als solche hat i. d. R. keinen Kontakt zum Anleger. Darüber verfügt der Vermittler, der somit alleinig in der Lage ist, die Identifizierung des Anlegers vorzunehmen. Die Treuhandgesellschaft ist somit befugt, die Identifizierung durch einen Dritten vornehmen zu lassen.

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes haben somit Vermittler folgende Sorgfaltspflichten zu erfüllen:

1. die Identifizierung des Vertragspartners

2. die Identifizierung des für einen Vertragspartner persönlich Auftretenden

3. die Einholung von Informationen zum Zweck und zur angestrebten Art der Geschäftsbeziehung

4. die Abklärung, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, und soweit dies der Fall ist, dessen Identifizierung. Dies beinhaltet auch, soweit die Vertragspartner keine natürlichen Personen sind, daß die Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners mit angemessenen Mitteln in Erfahrung gebracht werden müssen.

Im Falle der Nichtbeachtung der Sorgfaltspflichten wird die Treuhandgesellschaft haftbar gemacht. Es drohen Bußgelder bis zu 100.000,– Euro.

Bildungsscheck – eine Fördermöglichkeit des Landes NRW …

Juli 15, 2008 by

wurde zu Beginn des Jahres 2006 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingeführt, um die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen zu erhöhen und somit die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu erhöhen.

Angesprochen sind Beschäftigte in Unternehmen mit max. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im laufenden Jahr, in dem sie einen Bildungsscheck erhalten, sowie in dem vorangegangenen jahr an keiner betrieblich veranlaßten Weiterbildung teilgenommen haben. Ab 1.2.2008 können darüber hinaus auch Berufsrückkehrende, die nicht die Voraussetzungen nach § 20 SGB III erfüllen, Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Davon ausgenommen sind Beschäftigte, die Leistungen nach dem SGB III erhalten (ALG I-Empfänger/innen).

Der Ausgabe von Bildungsschecks ist eine obligatorische Beratung vorangestellt, in der die Weiterbildungsbedürfnisse ermittelt und passende Angebote ausfindig gemacht werden. Hierfür sind landesweit Beraterinnen und Berater in mehr als 230 Einrichtungen tätig.

Das Land NRW fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) pro Bildungsscheck die Hälfte der Kosten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem Förderbetrag von 500,– Euro (bis 31.5.2007 waren es 750,– Euro max.); die Höhe der Gesamtkosten (ESF-Förderung plus Eigenanteil) für eine Weiterbildungsmaßnahme ist nicht begrenzt.

Ein Unternehmen kann pro Jahr max. 20 Bildungsschecks für seine Mitarbeiter/innen erhalten (betrieblicher Zugang). Beschäftigte können über den individuellen Zugang pro Jahr max. 2 Bildungsschecks erhalten und darüber hinaus 2 Bildungsschecks nutzen, die ihr Arbeitgeber über den betrieblichen Zugang bekommen hat (Neuregelung seit Juni 2007).

Wurden in der Anfangsphase noch etwa 4.000 Bildungsschecks pro Monat ausgestellt, so liegt die Zahl zur Zeit bei über 10.000 monatlich. Deshalb, nutzen Sie als KMU diese Fördermöglichkeit.

Wie werde ich noch erfolgreicher …

Juli 15, 2008 by

als mittelständisches Unternehmen. Ein zentraler Erfolgsfaktor ist bekanntlich, sich in Netzwerke stärker einzubinden. In engeren Partnerschaften liegen erhebliche Vorteile und Chancen.

Für die erfolgreiche Anbahnung und Umsetzung einer strategischen Partnerschaft haben sich folgende Schritte bzw. Fragestellungen in der Praxis bewährt:

1. Wo stehe ich?

Kenne ich meine eigene Situation? Sicherlich werden sie sagen, ich mache im Jahr Summe X als Umsatz und sie möchten noch mehr machen oder auch einen höheren Gewinn realisieren!

Häufig fehlt die Aussage, in welchen Geschäftsfeldern oder mit welchen Produkten/Dienstleistungen und in welchem Marktumfeld möchten Sie dies erreichen.

Nehmen Sie sich Zeit zu ergründen, welche strategische Ausrichtung Ihr Unternehmen wählen und gehen kann. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, daß sich mittelständische Unternehmen weniger als 2 Tage im Jahr dafür Zeit nehmen.

2. Welche Stärken und Schwächen habe ich?

Sehr wichtig für die Suche nach Partnern ist es, sich darüber im klaren zu sein, welche eigenen Schwächen durch eine Partnerschaft ausgeglichen oder welche Stärken dadurch weiter ausgebaut werden. Was kann ich darüber hinaus interessantes einem Partner bieten.

Bevor im nächsten Schritt eine Analyse der potenziellen Partner erfolgt, muss inerhalb des Unternehmens geklärt werden, wer am Entscheidungsprozess teilnehmen muß und vor allem was kommuniziert werden sollte.

3. Wer macht mit?

Bei der Auswahl der Kandidaten ist eine strikte Geheimhaltungspflicht im Teilnehmerkreis eine Selbstverständlichkeit, insbesondere auch wenn externe Unterstützung in Anspruch genommen wird. Konkret sind z. B. folgende Fragen zu beantworten:

a) Welches Unternehmens passt zu unserer Philosophie?

b) Welche Produkte/Dienstleistungen passen zu uns und wie ist die Marktpräsens?

c) Ist es ein Konzern oder ein mittelständisches Unternehmen?

d) Ist es ein Kunde oder Mitwettbewerber?

e) Welche Bonität hat der ausgewählte Kandidat?

f) Welche Auswirkungen hat die gewählte Partnerschaft auf zukünftige Geschäfte?

4. Wie gewinne ich Zeit und Vertrauen?

Der potenzielle Partner ist gefunden und wird direkt oder indirekt angesprochen. Nehmen Sie sich dafür eine bestimmte Zeitachse vor. Im Alltagsgeschäft landet dieses Vorhaben dann oft in der Schublade, doch setzen Sie es um. Partnerschaften müssen in der Regel neben dem normalen operativen Geschäft wachsen. Sie funktionieren nur auf der Basis von Vertrauen und sollten von oben herab gelebt werden.

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts…

Juli 15, 2008 by

und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde von Seiten des Deutschen Bundestages am 26. Juni 2008 beschlossen. Es handelt sich mithin um die größte GmbH-Rechtsreform seit mehr als 100 Jahren.

Entgegen den ursprünglichen Plänen liegt das erforderliche Stammkapital weiterhin bei 25.000,– Euro, es wurde also nicht auf 10.000,– Euro gesenkt.

Möglich sind allerdings GmbH-Gründungen bereits ohne bestimmtes Mindeskapital in Form der sog. haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft , die im Geschäftsverkehr deutlich als solche gekennzeichnet werden muß. Die Ausschüttung der Gewinne dieser neuen GmbH darf nicht in voller Höhe erfolgen. Dadurch wird ermöglicht, das Mindesstammkapital einer „normalen“ GmbH nach und nach zu erreichen.

Zur Vereinfachung der Gründung dieser Mini-GmbHs werden Musterprotokolle eingeführt. Somit ist dieses Verfahren einfacher, schneller und kostengünstiger. Der Gesellschaftsvertrag muss dennoch weiterhin notariell beurkundet werden.

Nach derzeitigem Stand soll das MoMiG Ende diesen Jahres in Kraft treten.

Gründercoaching Deutschland …

Juli 8, 2008 by

seit dem 1.10.2007 werden Beratungsleistungen für Gründer und junge Unternehmer durch das neue „Gründercoaching Deutschland“ bundesweit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst und läuft bis 2013.

Es richtet sich an bereits gegründetete Unternehmen (auch Freiberufler) bis zum fünften (5ten) Jahr ihres Bestehens. Die Zuwendung beträgt 50 % des förderfähigen Tageshonorares von 800,– Euro = max. 400,– Euro (alte Bundesländer). Somit verbleibt ein Eigenanteil von 400,– Euro bzw. bei einem Tagessatz von 1.000,– Euro beträgt der Eigenanteil 600,– Euro.

Beratertagesätze und Anzahl der Tagewerke sind frei verhandelbar, der max. Vertragswert (= Bemessungsgrundlage) darf jedoch 6.000,– Euro nicht überschreiten. Die max. Zuschußhöhe pro Beratungsfall beträgt in den alten Bundesländern somit 3.000,– Euro.

In den neuen Bundesländern werden 75 % des Tageshonorares, also 600,– Euro gefördert bei einer max. Zuschußhöhe pro Beratungsfall von 4.500,– Euro.

Förderung sind Coaching- und Beratungsmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens bzw. einer Praxis, die innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen und abgerechnet sind.

Die Antragstellung für einen Zuschuß aus dem Gründercoaching Deutschland erfolgt über Regionalpartner vor Ort (IHKs, Handwerkskammern, Wirtschaftsfördereinrichtungen u. a.), die von den Bundesländern benannt worden sind. Diese Regionalpartner sind die ersten Anlaufstellen und Hauptansprechpartner für das Unternehmen bzw. die Praxisinhaber.

Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, sprechen Sie uns an! Wir helfen gerne weiter.

Organische Leuchtdioden (OLEDs) …

April 1, 2008 by

elektrisieren die Industrie seit Jahren, denn sie sind günstig im Energieverbrauch.

Lampenhersteller Osram entwickelt mit Hilfe von organischen Leuchtdioden neue Arten von Beleuchtungen.

In kleinem Maßstab sind die selbstleuchtenden Dioden bereits auf dem Vormarsch – vor allem in mobilen Geräten, wie MPS-Playern, Handys und kleinen Touchscreens.

Das Fraunhofer Institut hat in Zusammenarbeit mit TES-Frontdesign zudem eine OLED-Tastatur entwickelt, mit der Gebrauchtgeräte ausgestattet werden können.

Es bleibt spannend in diesem Bereich, zumal der Chemie- und Pharmakonzern Merck ebenfalls intensiv hier investiert.

Nutzen Sie die Übergangsregelung bei der Abgeltungssteuer…

März 29, 2008 by

für alle Wertpapiere, die angeschafft werden bevor die Abgeltungssteuer in Kraft tritt bleibt es bei der Steuerfreiheit späterer Veräußerungsgewinne. Dies bedeutet, dass alle Wertpapiere, die vor 2009 angeschafft werden, auch in Zukunft nach einem Jahr steuerfrei veräußert werden können. Dabei muss man folgendes beachten:

1.  Der Abschluss eines Investmentsparvertrages ist kein Wertpapierkauf. Es sind nur die vor 2009 tatsächlich gekauften Fondsanteile geschützt.

2.  Ausschüttende Investmentfonds werden einen deutlich geringeren Anstieg im Kurs-/Rücknahmepreis haben.

Die Ausschüttungen aus „alten“ Fonds sind nicht begünstigt, sondern nur der Anstieg im Kurs-/Rücknahmepreis. Daher sind thesaurierende Fonds zu bevorzugen.

3.  Für Zertifikate gilt nur eine sehr eingeschränkte Schutzregelung. Es bleiben nur die Kursgewinne aus Zertifikaten komplett steuerbefreit, die vor dem 14. März 2007 angeschafft wurden. Wenn die Zertifikate nach dem 13. März 2007 gekaufen wurden, so müssen sie vor dem 1. Juli 2009 verkauft werden und zu diesem Zeitpunkt bereits seit einem Jahr im Depot liegen.

Haben Sie noch Fragen, rufen Sie uns an bzw. fragen Sie auch Ihren Steuerberater.